
AGB - Allgemeine Liefer - und Geschäftsbedingungen der Bildagentur Schapowalow GmbH.
1. Die Lieferung von Bildmaterial durch die Bildagentur Schapowalow (nachstehend Schapowalow) erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten auch für alle künftigen Lieferungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart werden. Den AGB des Kunden, auf welche in Bestellformularen, Lieferbestätigungen etc. verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1. Jede Digitalisierung des Bildmaterials stellt eine Vervielfältigung dar, die der Zustimmung von Schapowalow bedarf. Ein von Schapowalow eingeräumtes Vervielfältigungsrecht umfasst bei herkömmlichen Bildern nicht das Recht zur Digitalisierung, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
2. Eine von Schapowalow erlaubte Digitalisierung darf grundsätzlich nur für die eigenen Zwecke des Kunden erfolgen. Eine elektronische Archivierung ist in jedem Fall nur beim Kunden und auch nur für die Dauer der rechtmäßigen Nutzung zulässig. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder anderen elektronischen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen Schapowalow und dem Kunden. Dasselbe gilt für die Speicherung der Bilddaten auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern.
3. Die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, wenn Schapowalow vorher über Art und Umfang der geplanten Datenübermittlung informiert wird und dazu ihre Zustimmung erteilt. Auch die Wiedergabe von digitalen Bildern auf Bildschirmen und die Herstellung von Hardcopies (Ausdrucken/Filmen) bedarf der vorherigen Zustimmung von Schapowalow.
4. Bei einer digitalen Erfassung des Bildmaterials müssen die Namen der Fotografen sowie der Name "Schapowalow" mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Kunde hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung von Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt, damit der Fotograf als Urheber und Schapowalow als Bildagentur jederzeit identifiziert werden können.
5. Jede digitale Änderung und Umgestaltung des Bildmaterials bedarf der vorherigen Zustimmung von Schapowalow, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.
6. Bei Rückgabe des Bildmaterials oder - falls die rechtmäßige Nutzung zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist - nach Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte sind alle digitalen Bilder in den elektronischen Archiven des Kunden und auf sämtlichen Datenträgern vollständig zu löschen.
1. Für die Zusammenstellung des Bildmaterials berechnet Schapowalow Bearbeitungskosten, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemessen und mindestens EUR 35,- zzgl. Versandkosten betragen. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren ist nicht möglich.
2. Speziell im Auftrag des Kunden angefertigte und übertragene Bilddaten/Scans sowie notwendige fotografische oder reprotechnische Vorarbeiten werden separat in Rechnung gestellt.
1. Jede Nutzung des Bildmaterials von Schapowalow ist honorarpflichtig.
2. Rechnungen sind nach Erhalt netto ohne Abzug zahlbar. Alle Nutzungshonorare werden spätestens mit Veröffentlichung der Aufnahmen fällig. Wurde Bildmaterial fest übernommen, wird das vereinbarte Honorar spätestens zwei Monate nach Übernahme fällig, auch wenn keine Veröffentlichung erfolgt.
3. Die Verwendung des Bildmaterials oder von Teilen des Bildmaterials als Arbeitsvorlage für Skizzen, Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Aufnahmen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Geschäftspartnern des Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar, die der vorherigen Freigabe durch Schapowalow bedarf. Werden Dia-Rahmen oder Folien geöffnet, sind wir - vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs - zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung des Bildmaterials nicht gekommen ist. Die auf die Verwendung von Bildmaterial für Präsentationen und Layout entfallenden Honorare werden im Falle einer späteren Nutzungsrechtsvereinbarung verrechnet.
4. Die zu zahlenden Honorare sind vor der Verwendung unseres Bildmaterials zu vereinbaren. Hierzu ist der Kunde zur genauen Angabe des vorgesehenen Verwendungszweckes, der geplanten Abbildungsgröße, der geplanten Höhe der Auflage, der geplanten Laufzeit der Verwendung und des vorgesehenen Verbreitungsgebietes verpflichtet. Jede Verwendung über den vereinbarten Umfang hinaus ist erneut honorarpflichtig Ist keine Honorarvereinbarung getroffen worden, so wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen von Schapowalow abgerechnet.
5. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung im Rahmen des angegebenen Zwecks. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Schapowalow. Für weitere sich anschließende Nutzungen müssen vorher ergänzende Vereinbarungen bzw. Honorarabsprachen getroffen werden. Dies gilt insbesondere für erneute Buchauflagen, Rechte an fremdsprachigen Auflagen, Verlagswerbung, die Verwendung in Leseringen und Buchgemeinschaften sowie für die digitale Verwendung und werbliche Nutzungen.
6. Soweit im Einzelfall keine Honorarvereinbarung getroffen wird, gelten die Standardhonorare von Schapowalow, hilfsweise die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) in der zum Zeitpunkt des Bildversands jeweils gültigen Fassung.
1. Mit Erhalt der Sendung haftet der Kunde bis zur unversehrten Rückgabe des Bildmaterials an Schapowalow für Verlust und Beschädigung des überlassenen Bildmaterials. Kosten und Risiko der Rücklieferung trägt der Kunde.
2. Bei unberechtigter Nutzung, Duplizierung, Veränderung, Bearbeitung, Umgestaltung oder Weitergabe des Bildmaterials hat der Kunde Schapowalow von allen sich ergebenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Schapowalow ist in diesem Fall außerdem berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen des üblichen Nutzungshonorars zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
3. Werden die von Schapowalow angegebenen Auswahl- und/oder Rückgabetermine nicht eingehalten, so werden Blockierungskosten in Höhe von Euro 1,- pro Tag und Bild fällig.
4. Für den Verlust oder die Beschädigung einer Bildvorlage ist Schadensersatz zu leisten. Bei Totalbeschädigung oder Verlust eines Originals gilt eine Schadenspauschale von Euro 750,- pro Bild, bei Duplikaten eine Schadenspauschale von Euro 150,- als vereinbart, ohne dass Schapowalow die Höhe des Schadens im Einzelnen nachzuweisen hat. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen. Schapowalow bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Bei Beschädigung einer Bildvorlage, die eine weitere oder ggf. beschränkte Verwendung erlaubt, fällt Schadensersatz entsprechend der beschränkten Nutzungsmöglichkeit an.
5. Können Bilder, die in mangelhaftem Zustand zurück gegeben werden, durch Reinigung oder sonstige Maßnahmen wieder in einen einwandfreien Zustand versetzt werden, hat der Kunde die hierfür erforderlichen Kosten zu erstatten. Schapowalow ist in einem solchen Fall berechtigt, ohne Kostennachweis mindestens Euro 50,- pro Bild als Entschädigung zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach.
6. Unterbleibt die Benennung des Urhebers und/oder von Schapowalow, ist diese falsch oder lässt keine Zuordnung zum Werk zu, so hat Schapowalow Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, zum üblichen Nutzungshonorar. Außerdem hat der Kunde Schapowalow von allen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter, inklusive des Fotografen, freizustellen.
7. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Kunden schadensersatzpflichtig. Schapowalow übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der von ihr gelieferten Aufnahmen stehen, wenn der Kunde den vertraglich vereinbarten Nutzungsrahmen überschreitet, die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates verletzt (Pressekodex) verletzt, nicht genehmigte Manipulationen vornimmt oder das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Urheberrecht von Dritten durch abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text verletzt. Bei Verletzung solcher Rechte hat der Kunde Schapowalow von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
8. Gibt der Kunde das Bildmaterial berechtigt oder unberechtigt an Dritte weiter, so haftet der Kunde für die vollständige Rückgabe der Bilder in einwandfreiem Zustand und die Zahlung der anfallenden Kosten, Vertragsstrafen und Nutzungshonorare. Ein Verschulden des Dritten hat der Kunde in gleichem Umfang zu vertreten wie ein eigenes Verschulden.
1. Vertragliche Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln des Bildmaterials sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Schapowalow oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Eine von Schapowalow erteilte Freigabeerklärung beinhaltet nicht die Zusicherung, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Veröffentlichung erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall erforderlichen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen obliegt dem Kunden, sofern nicht das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Genehmigung von Schapowalow ausdrücklich schriftlich zugesichert worden ist.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg.
2. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages wider Erwarten unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.
4. Dieser Vertrag ersetzt alle bisherigen schriftlichen und mündlichen Abreden zwischen den Parteien. Änderungen bedürfen der Schriftform; mündlich getroffene Abreden sind ungültig.